
Die finanzielle Lage der IV ist prekär – soviel ist sicher. So kann es nicht weitergehen! Der Schuldenberg hat sich im Verlauf der letzten 20 Jahre permanent vergrössert. Er ist heute dramatisch: Trotz verschiedenster Sparmassnahmen schliesst die Rechnung mit einem strukturellen jährlichen Defizit von 1,5 Milliarden Franken. Die Schulden betragen anfangs 2009 rund 13 Milliarden Franken. Dies belastet auch zunehmend den AHV-Ausgleichsfonds. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf.
Anfangs 2009 weist die Invalidenversicherung bereits eine Schuld von rund 13 Milliarden Franken auf. Dieser Schuldenberg wächst jeden Tag um weitere 4 Millionen Franken resp. jedes Jahr um weitere 1,5 Milliarden Franken an.
Damit die IV trotz des hohen Schuldenberges liquide bleibt, sorgt derzeit der AHV-Ausgleichsfonds, welcher eigentlich die Aufgabe hätte, die AHV-Renten zu sichern. Die Reserven aus dieser Quelle schwinden aber von Jahr zu Jahr. Es ist deshalb dringend nötig, die Finanzierung der IV auf andere Weise zu sichern. Mit der 4. und 5. IVG-Revision konnten weitreichende Sparmassnahmen beschlossen werden. Die Defizite wurden somit leicht gesenkt und stabilisiert, aber bei weitem nicht abgebaut.
Bund und Parlament schlagen dem Volk eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Gleichzeitig wird der Bund die IV-Schuldzinsen befristet übernehmen und einen eigenen IV-Fonds bilden. Diese Massnahmen sind zwingend. Damit kann ein weiteres Anwachsen der IV-Schulden verhindert und eine seriöse langfristige Sanierung der IV erarbeitet werden. Diese Massnahmen sind nötig, aber darüber hinaus für die Bevölkerung auch absolut tragbar.
Mit einer auf 7 Jahre befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% (Normalsatz) bzw. 0.2% (Sondersatz) und 0.1% (reduzierter Satz, z.B. für Lebensmittel) und der Übernahme von 360 Mio. Franken jährlich durch den Bund, kann das voraussichtliche Defizit der IV von 1.5 Milliarden Franken gedeckt werden. Die IV-Schuld würde demnach bis 2016 nicht weiter anwachsen. Dem Parlament und der Verwaltung wird so die Erarbeitung eines langfristigen und nachhaltigen Sanierungsplans für die IV ermöglicht. Eine grosse Aufgabe: Die Instrumente der 4. und 5. IVG Revision müssen auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin geprüft werden, Verbesserungsmassnahmen müssen evaluiert und im Rahmen einer 6. IVG Revision müssen weitere langfristige Sparmöglichkeiten geprüft und eingeleitet werden. Die Frage, mit welchen Mitteln der verbleibende Finanzierungsbedarf ausserhalb der Mehrwertsteuer gedeckt werden kann, wird uns in Zukunft stark beschäftigen.
Die bescheidene Mehrwertsteuererhöhung ist für die IV bitter nötig und sozial absolut verträglich: Ein Lebensmitteleinkauf von 100 Franken wird gerade mal mit 10 Rappen zusätzlich belastet. Für einen kleinen Haushalt mit einem Einkommen bis zu 4′600 Franken beläuft sich die monatliche Belastung auf 6.60 Franken, dem Preis für ein Päckli Zigaretten. Es ist derzeit auch noch offen, ob die Belastungen auf den Konsumenten abgewälzt werden. Das „Mehrwertsteuer-Opfer“ kann also von jeder Person ohne spürbare Abstriche an Lebensqualität erbracht werden.
Im Gegensatz dazu steht ein hoher Gewinn: Eine solide und funktionierende Invalidenversicherung, was mit Sicherheit auch im Sinne der Gesamtbevölkerung liegt, denn es könnte jeden von uns treffen. Jeder von uns könnte einen schweren Unfall erleiden oder unerwartet zu einem chronischen Krankheitsfall werden. Das Wissen, in einer solchen Situation falls nötig abgesichert zu sein, erhöht die Lebensqualität entscheidend. Durch ein NEIN am 27.September setzen wir diese Sicherheit definitiv aufs Spiel.
Ein NEIN zur befristeten Zusatzfinanzierung führt zwingend zu einem Scherbenhaufen:
• Blockierung des bisher eingeschlagenen Weges zur Sanierung der IV
• Weiteres Anwachsen des Schuldenbergs
• Bedrohung der AHV- und IV-Renten
• Massiver Abbau der IV-Leistungen für Menschen, die darauf dringend angewiesen sind.
Ein NEIN wäre in jeder Beziehung ein unverantwortlicher Entscheid für die Zukunft unserer Sozialversicherungen.
Für ein JA zur IV-Zusatzfinanzierung am 27. September 2009
• Weil Menschen mit einer Behinderung dringend auf die IV angewiesen sind.
• Weil Menschen mit einer Behinderung dank der IV trotzdem noch ihren Beitrag zur Gemeinschaft leisten können.
• Weil es wirklich jederzeit jeden treffen kann.
• Weil grosse Risiken nur tragbar sind, wenn sie solidarisch von allen getragen werden.
• Weil die IV eine wichtige tragende Säule unserer Sozialwerke ist.
• Weil die Zusatzfinanzierung Teil des politischen Versprechen ist.
• Weil Menschen mit einer Behinderung ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Sanierung leisten.
• Weil die Zusatzfinanzierung unbedingt zum ausgewogenen Sanierungsplan der IV gehört.
• Weil die Zukunft der IV von besonnenen politischen Entscheiden abhängig ist und nur damit effizient gesichert werden kann.
JA am 27. September!
